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Mutterschutz & Elternzeit

Als schwangere oder stillende Mutter bist Du bei der Arbeit bestimmten Risiken ausgesetzt. Ziel ist es, Dich zu schützen und ebenso Dein ungeborenes oder Dein gestilltes Baby. Doch welche Regelungen gibt es und welche Rechte hast Du genau?

Während der Schwangerschaft und auch in der Stillzeit hast Du als Mutter besondere Bedürfnisse. Konkret bedeutet das, dass Du Dich schonen musst, um die Gesundheit Deines ungeborenen Babys nicht zu gefährden. Auch nach der Geburt brauchst Du Zeit, um Dich auszuruhen, Dein neues Leben zu organisieren und um Dein Kind zu stillen. Zudem gibt es Arbeitsbedingungen, die gerade für schwangere Frauen besonders schädlich sind. Du darfst also auf keinen Fall Stoffen ausgesetzt sein, die Missbildungen am Fötus auslösen könnten.

Das Arbeitsgesetz bestimmt deshalb weitgehende Schutzmassnahmen. Dazu gehören die Arbeits- und Ruhezeiten (z.B. max. Arbeitszeit von 9 Stunden pro Tag, keine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens 8 Wochen vor der Geburt). Bei hauptsächlich stehender Tätigkeit gelten 12 Stunden tägliche Ruhezeit und 10 Minuten zusätzliche Pausen alle 2 Stunden. Bestehen Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind, müssen Deine Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass eine Weiterbeschäftigung ohne Gefahr möglich ist. Falls keine technischen oder persönlichen Schutzmassnahmen getroffen werden können, muss eine Versetzung zu einer gleichwertigen Tätigkeit ohne Gefährdung angeordnet werden. Ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung von 80 Prozent des Lohnes zu entrichten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat unter dem Titel «Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen» eine Broschüre veröffentlicht. Diese erläutert die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Gesundheitsschutz, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz. Diese Publikation kannst Du direkt beim SECO bestellen oder hier runterladen:

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschuren/mutterschaft-_-schutz-der-arbeitnehmerinnen.html

Elektronische Agenda

Sobald Du schwanger bist, tauchen auch viele andere Fragen am Arbeitsplatz auf. Wann und wie informierst Du Deinen Arbeitgeber am besten? Wie kannst Du Dich auf die Fragen Deines Chefs vorbereiten? Wann sollte darüber gesprochen werden, wie lange Du abwesend sein wirst und wann oder ob Du überhaupt an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren wirst. Weil in all diesen Fragen die Antworten nicht immer so klar sind, hat die Organisation Travail.Suisse ein Instrument entwickelt, dass die Begleitung der Mutterschaft am Arbeitsplatz vereinfacht. Die Webseite steht allen Interessierten kostenlos auf Deutsch und Französisch unter www.mamaagenda.ch zur Verfügung. Das Kernstück davon bildet die elektronische Agenda. Du und Dein Chef registrieren sich und benutzen die Agenda gemeinsam. Die Idee davon ist, dass Du im Sinne einer guten Beziehung zu Deinem Arbeitgeber rechtzeitig das Gespräch suchst, so dass alle Fragen gemeinsam in einem angenehmen Klima besprochen werden können. mamagenda.ch lädt Dich zudem dazu ein, Dir Gedanken über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu machen und anhand von Merkblättern diese Fragen und Entscheidungen zu Hause mit Deinem Partner zu diskutieren. Mehr über www.mamagenda.ch

Bezahlter Elternschaftsurlaub

Allgemein haben alle Frauen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (oder 98 Tagen), der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt wird. Für die Mutterschaftsentschädigung in der Zeit nach der Geburt kommt die gesamtschweizerische obligatorische Versicherung auf, nicht der Arbeitgeber. Die Leistungen werden in Form von Taggeldern ausbezahlt. Dieses beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches Du vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt hast.

Auch der Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub ist gesetzlich geregelt. Väter können innerhalb von 6 Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen.